24. Juli 2015 | von Stefanie Dörre
Gemeindeeigene Wohnhäuser – Renovierung oder Abbruch?
Mit diesem Thema haben sich schon viele Häuslesbesitzer auseinandergesetzt. Auch bei den Freien Wählern ist dies so. Bereits seit Jahren bitten wir in regelmäßigen Abständen die Verwaltung darum, dem Gemeinderat einen aktuellen Stand unserer Immobilieninventars zu geben. Ergänzt durch den Renovierungsstand der einzelnen Gebäude. Warum sind wir bei diesem Thema so „penetrant“?
Durch Vermeidung von Renovierungsrückständen ist der Erhalt der Immobilie gewährleistet. Speziell ortsbildprägende Gebäude werden dadurch erhalten und langfristig gesichert. Wir wollen damit ausschließen, dass uns eines Tages ein Abbruchantrag vorgelegt wird, den wir aufgrund der Bausubstanz gar nicht mehr zu entscheiden haben. Notwendige Investitionskosten können geplant und in die kommenden Haushalte eingestellt werden. Ein weiterer Vorteil sehen wir darin, dass wir einkommensschwächeren Bürgern Wohnraum zu bezahlbaren Mieten anbieten können. Aber auch der Abbruch – wie im privaten Bereich auch – ist für uns nach Abwägung möglichst aller Faktoren eine Alternative. Hier sehen wir einen wichtigen Beitrag zur angestrebten Innerörtlichen Verdichtung. Wohnraumschaffung durch Umwandlung von Leerständen in Neubauwohnungen. Genug gute Gründe um weiterhin penetrant zu sein.
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